EU-VERBOT VON PFAS-CHEMIKALIEN in Schaumlöschmitteln
Die angekündigte Verordnung (EU) 2025/1988 zum Verbot fluorhaltiger Feuerlöschschäume ist am 23. Oktober 2025 in Kraft getreten.
Damit steht fest: Fluorhaltige Löschmittel und Feuerlöscher dürfen mit bestimmten Übergangsfristen nicht mehr verwendet werden – eine Umstellung ist somit Pflicht, denn die verbotenen per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) gelten als umwelt- und gesundheitsschädlich.
Um gesetzeskonform und zukunftssicher zu bleiben, sollten Sie möglichst bald auf fluorfreie Feuerlöscher umsteigen. Vom PFAS-Verbot betroffen sind in der Regel Feuerlöscher, die vor 2022 hergestellt und mit Schaummitteln für die Brandklassen AB oder ABF gefüllt sind. Fluorfreie BAVARIA-Feuerlöscher sind klar mit dem PureNature-Logo gekennzeichnet.
Wenn Sie sich unsicher sind, wird eine fachkunddii-ge Prüfung durch Ihren Brandschutzpartner Klarheit bringen. Falls ohnehin eine Wartung ansteht, wird Ihr BAVARIA-Fachhändler Sie bei diesem Termin über den Umstieg auf fluorfreie Alternativen informieren und Ihnen ein Angebot für Umrüstung oder Neuanschaffung machen, einschließlich der fachgerechten Entsorgung der alten Geräte.
Unsere Zukunft ist FLUORFREI.
ÜBERGANGSFRISTEN Feuerlöscher
| Die bereits existierenden Beschränkungen für PFOS, PFOA, C9-C14 PFCA, PFHxA haben weiterhin Bestand.Feuerlöschschäume (ohne tragbare Feuerlöscher) sowohl der Bestand als auch Abfälle sind zu kennzeich- nen mit: |
Ab 23. Oktober 2026 | Ab 23. April 2027 | Bis 31. Dezember 2030 |
| Inverkehrbringen PFAS-haltiger tragbarer Feuerlöscher verboten | Verbot des Inverkehr-bringens alkoholbeständiger, fluor-haltiger Feuerlösch-schäume in tragbaren Feuerlöschern | Zu diesem Zeitpunkt müssen alle fluor- haltigen Löscher aus- getauscht sein! |
|